f.a.q.
fragen?
Hier eine Übersicht der häufigsten Fragen unserer Patienten.
Nein. Nach derzeitigem Wissensstand ist die Fehlbildungsrate bei ICSI nicht höher als bei IVF. Lesen Sie hierzu weiter im Deutschen Ärzteblatt.
Weitere Infos zur Kostenübernahme finden Sie auf dem unabhängigen Informationsportal zum Thema Krankenkassen in Deutschland. Klicken Sie hier und wir leiten Sie in einem neuen Fenster weiter.
Im Rahmen von Umstrukturierungen geht das Kinderwunschzentrum Darmstadt MVZ in Zukunft eine Kooperation mit der Vivo Secure GmbH statt mit der Ferticonsult GmbH ein. Die Räumlichkeiten der Vivo Secure GmbH
befinden sich unter derselben Adresse wie das Kinderwunschzentrum Darmstadt MVZ (Bratustrasse 9 in 64293 Darmstadt). Gern sind wir Ihnen behilflich bei der sachgemäßen Umlagerung Ihrer kryokonservierten Proben.
Im Falle einer Kündigung des Vertrags mit der Ferticonsult GmbH (binnen von 4 Wochen, nachdem Sie eine Rechnung der Ferticonsult GmbH erhalten haben) kann die Umlagerung Ihres Kryoguts zur Vivo Secure GmbH
erfolgen. Es entstehen hierbei lediglich die wieder anfallenden Lagerungsgebühren bei der Vivo Secure GmbH in Höhe von 220 Euro/ 6 Monate. Die Umlagerung ist für Sie kostenfrei.
Die für die Umlagerung erforderlichen Dokumente finden Sie
hier.
Die Verschlüsselung des Emailverkehrs gewährleistet ein hohes Maß an Datensicherheit und Schutz der Privatsphäre. Nur Sie allein können Ihre Nachrichten öffnen und lesen. Bitte geben Sie hierzu Ihre Patienten-PIN
ein.
In der Kinderwunschbehandlung werden häufig Medikamente aus anderen Fachgebieten oder von anderen Anwendungen benutzt. Insgesamt ist das Gebiet der Kinderwunschmedizin aber so klein, dass die Pharmafirmen es nicht als lohnend erachten, einige Medikamente für dieses Gebiet offiziell anzumelden. Als Beispiel hier z.B. Heparin, welches in einzelnen Fällen zum Einsatz kommt. Bei einer stärkeren Überstimulation kann Heparin eine der möglichen Komplikationen (Thrombose) verhindern. In der Liste der Krankenkassen taucht diese Indikation aber nicht auf. Eine Verwendung ist daher ein sog. off label use und wird daher nicht erstattet. Genauere Informationen können Sie mit uns zum Beispiel im Erstgespräch besprechen.
Stress kann den Eisprung verhindern und so die Aufnahme der Spermien erschweren. Frauen sollten Ihr Stresslevel mit Ihrem Partner oder alleine auf ein Minimum reduzieren.
Die Datenlage für das schwanger werden ist hier uneinheitlich. Aber wir müssen ja auch an die eigentliche Schwangerschaft denken. Hierzu ein Artikel im Deutschen Ärzteblatt.
Leider bleibt in den meisten Fällen die Ursache für eingeschränkte Samenbefunde ungeklärt. Ist die Samenqualität nicht ausreichend für eine Befruchtung der Eizelle im Eileiter der Frau, dann wird eine ICSI-Therapie notwendig.
Ja, 1 bis 2 Tassen Kaffee am Tag scheinen die Chancen schwanger zu werden nicht zu beeinflussen. Weiterführende Literatur (englisch)!
Ja! Dies wird sogar vom Robert-Koch-Institut empfohlen. Näheres hier!
Informationen zum Zika-Virus und Schwangerschaft finden Sie bei BERNHARD-NOCHT-INSTITUT FÜR TROPENMEDIZIN und Robert Koch-Institut!
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erklärt hier die sog. Pränataldiagnostik nach Eintritt einer Schwangerschaft.
Ja! Das Land Hessen zusammen mit dem Bund unterstützt jetzt auch den vierten Behandlungszyklus, der in der Regel nicht mehr von der Kasse übernommen wird. Ihr Wohnsitz muss hierfür allerdings auch in Hessen sein. Nähere Informationen finden Sie hier!
Nach derzeitigem Wissenstand bedeutet eine Flugreise kein erhöhtes Risiko für die Entwicklung des Embryos oder Feten, sofern eine unkomplizierte Schwangerschaft vorliegt. Bei Komplikationen wie Blutungen in der Frühschwangerschaft, Thromboseneigung, Diabetes etc. muss im Einzellfall durch den behandelnden Gynäkologen eine Risikoabschätzung erfolgen. Nähere Informationen (in Englisch) finden Sie in einer Arbeit des Royal College of Obstetricians & Gynaecologists.
Diese Frage wird sehr häufig gestellt und lässt sich nicht eindeutig beantworten. Dementsprechend findet man bei der Google-Suche ca. 342.000 Einträge. Eindeutige Regeln sind hier aber auch leider nicht zu finden.
(Stoffe, die den Farbton etwas verändern) in Gegenwart von Wasserstoffperoxid und Ammoniak, Emulgatoren und Wasser auf das Haar gebracht. Die Farbstoffteilchen wandern nun in das – durch das alkalische Medium aufgequollene – Haarinnere und werden dort zu komplexen Farbstoffen oxidiert, wobei sie sich chemisch mit dem Haarkeratin verbinden. Erst durch die Oxidation der Farbstoffbasen durch das Wasserstoffperoxid entsteht der Farbstoff. Ein käufliches, permanentes Haarfärbemittel besteht aus zwei Komponenten: Einer Tube mit den Oxidationsbasen, Nuancierern und einem Fläschchen mit Wasserstoffperoxid.
Neben den Farbstoffbasen enthält ein Haarfärbemittel noch Verdickungsmittel, beispielsweise Fettalkohole und Lanolin, sodass die Mischung cremiger wird. Damit die Oxidationsbasen nicht unter Lufteinfluss vorzeitig oxidiert werden, enthält ein Färbmittel ferner Antioxidantien, zum Beispiel Natriumsulfit beziehungsweise Natriumformaldehydsulfoxylat oder Ascorbinsäure. Ferner ist in der Farbpaste etwas Ammoniaklösung (circa 1%ig oder Monoethanolamin) und etwas Tensid enthalten.[2]
Oxidationsbasen und Nuancierer
Oxidationsbasen können p-,o-Phenylendiamin, o-,p-Dihydroxybenzol und o-,p-Aminophenol beziehungsweise Derivate dieser Verbindungen sein. Je nach Zusammensetzung der aromatischen Verbindungen erhält man unterschiedliche Farbtöne.
Gebräuchliche Oxidationsbasen sind beispielsweise 2,5-Diaminotoluol, 2,3-Diaminotoluol, 2-Aminophenol und 4-Aminophenol. Als Nuancierer dienen die disubstituierten Aromaten in m-Position (m-Dihydroxybenzol, m-Aminophenol, m-Phenylendiamin).[2]
Verbotene Inhaltsstoffe
Durch die deutsche Kosmetik-Verordnung von 1977 und 1982 wurden 1,4-Phenylendiamin, 2,4-Toluoldiamin und 2,4-Diaminoanisol verboten, da sie im Verdacht karzinogener Wirkung stehen. Auch bei 2,4-Diaminoanisol und 2,4-Diaminotoluol sind krebserregende Effekte nachgewiesen worden. Verboten in Haarfärbemitteln sind die folgenden Verbindungen: 1,2-Diaminobenzol, 1,4-Diaminobenzol, 2,4-Diaminoanisol, 2,5-Diaminoanisol, 2,4-Diaminotoluol, 2-Amino-4-nitrophenol, 2-Amino-5-nitrophenol. Die erlaubten Farbstoffe dürfen nur in den erlaubten Dosen im Färbemittel vorliegen.[8] Vor 1990 wurden die Verbote von chemischen Inhaltsstoffen bei Haarfärbemitteln von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt.) ,
so drängt sich doch der Gedanke auf, wenigstens in den ersten 12 Schwangerschaftswochen auf das Haarefärben zu verzichten. Dies ist auch unsere generelle Empfehlung.
Unsere Daten zeigen eindeutig, dass die Kultur der Embryonen bis Tag 5 überlegen ist. Hier erst werden die unterschiedlichen Entwicklungspotentiale der einzelnen Embryonen sichtbar. Weitere Infos hier!
Häufig kommt die Frage nach der Ernährung bei Kinderwunsch. Es liegt auf der Hand, dass eine gesunde und ausgewogene Ernährung eine Grundvoraussetzung bei Kinderwunsch und in der Schwangerschaft ist. Allgemeine Empfehlungen hierzu finden Sie zahlreich im Internet. Wir wollen hier aber vielmehr auf industriell verarbeitete Lebensmittel mit potentiell schädigenden Inhaltsstoffen hinweisen. Das sog. europäische Schnellwarnsystem kann Ihnen hier helfen. Entsprechende Listen finden Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz. Klicken Sie hier.
Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie lernen im Erstgespräch Ihre behandelnde Ärztin kennen, die sich für all Ihre Fragen Zeit nimmt und möglicherweise auch schon erste diagnostische und therapeutische Schritte mit Ihnen bespricht. Ziel des Gespräches ist es, die Ursachen Ihrer Kinderlosigkeit herauszufinden und zusammen mit Ihnen entsprechende Behandlungsschritte zu entwickeln. Für Ihre Bedürfnisse nehmen wir uns ausreichend Zeit (ca. 30min).
Wir gestalten unser Erstgespräch als Videocall, sodass Sie in Ihrem vertrauten Umfeld mit uns sprechen können. In lockerer Atmosphäre befragen wir Sie zu Ihrem Kinderwunsch, medizinischer Vorerkrankungen, evtl. vorangegangen Diagnostik und Therapie. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und erläutern den weiteren Ablauf.
Wenn Ihr Partner/in es Ihnen nicht übel nimmt, dann ja. Es beeinflusst nicht die Chance auf den Schwangerschaftseintritt.
Wenn sie es können, gerne. Gerne auch beide Partner. 🙂 Nein, im Ernst. Eine spezielle Beckenhochlagerung ist zum Eintritt einer Schwangerschaft glücklicherweise nicht erforderlich.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine künstliche Befruchtung bei verheirateten Paaren. Frauen dürfen bei einer künstlichen Befruchtung nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 40 Jahre sein. Männer dürfen nicht jünger als 25 Jahre sein und das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse mit 50 Prozent an den Kosten für die ersten drei Versuche der künstlichen Befruchtung. Dies gilt auch für die etwaige Arzneimittelversorgung. Ausnahmen von dieser Regelung oder über das genannte Maß hinausgehende Förderungen erfolgen in Abhängigkeit von der Krankenkasse und dem Bundesland. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Kryokonservierung von Keimzellen oder Keimzellgewebe (geplant), wenn wegen einer Erkrankung und deren Behandlung mit einer keimzellschädigenden Therapie (zum Beispiel Krebsbehandlung) diese medizinisch notwendig erscheint.
Eine Kryokonservierung und Lagerung von Spermien, Eizellen, befruchteten Eizellen und Keimzellgewebe ist derzeit kein Gegenstand der Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und muss vom Patienten/Paar selbst getragen werden. Bitte sprechen Sie uns darauf an. Eine Ausnahme besteht lediglich bei Patienten vor einer keimzellschädigenden Therapie (OP, Chemo, Bestrahlung,…).
Ein Paar sollte eine Kinderwunschklinik um Rat fragen, wenn der Kinderwunsch seit einem Jahr unerfüllt ist, sofern die Frau noch nicht 35 Jahre alt. Ab 35 Jahren sollte eine Abklärung bereits nach sechs Monaten unerfüllten Kinderwunsches erfolgen.
Sie dürfen uns natürlich alles Fragen, was Ihnen auf dem Herzen liegt. Häufig werden wir z.b. zu einer Einschätzung zu Ihren bisherigen Befunden befragt oder wie weitere Abklärungsmöglichkeiten Ausehen können. Einige Fragen können Sie auch hier in unseren FAQ finden.
Eine IVF-Behandlung ist bei Vorliegen einer Endometriose, einer Eileiterproblematik (Entfernung oder Verschluss) nach vorangegangenen Eileiterschwangerschaften, bei Verwachsungen angezeigt. Ebenso empfiehlt sich eine IVF-Therapie nach vorangegangenen erfolglosen Vorverhandlungen wie VZO (Verkehr zum optimalen Zeitpunkt) oder Inseminationen. Eine ICSI-Behandlung ist bei wiederholt eingeschränkter Samenqualität indiziert und bei Befruchtungsversagen bei einer IVF-Therapie.