Samenspender-Register
Ab Juli 2018 führt das DIMDI das bundesweite Samenspender-Register
Ab Juli 2018 führt das DIMDI das bundesweite Samenspender-Register. Es speichert 110 Jahre lang personenbezogene Angaben von Samenspendern und Empfängerinnen im Zusammenhang mit ärztlich unterstützen künstlichen Befruchtungen. So können
auf diese Weise ab Juli 2018 gezeugte Kinder künftig bei einer zentralen Stelle erfahren, wer ihr leiblicher Vater ist.
Grundlage des Registers ist das im Juli 2017 verabschiedete „Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen“ (SaRegG). Es sieht u. a. Pflichten zu Datenübermittlung vor für Entnahmeeinrichtungen
(im allgemeinen Sprachgebrauch „Samenbanken“) und Einrichtungen der medizinischen Versorgung (EMV), die eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen vornehmen.
Auskunftsberechtigt ist, wer vermutet, nach Inkrafttreten des Gesetzes durch Samenspende bei einer ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung gezeugt worden zu sein und mindestens 16 Jahre alt ist. Für jüngere Kinder können die
gesetzlichen Vertreter eine Auskunft beantragen (z. B. die Eltern).
Den genauen Wortlaut des SaRegG finden sie
hier!
Kooperierende Samenbanken
Mit folgenden Samenbanken haben wir einen sog. Verantwortungsabgrenzungsvertrag nach AMG §20b und 20c:
Erlanger Samenbank